Deutsche Akademie für Hochschulrecht
Treffpunkt und Informationszentrum für Hochschulen—unabhängig und kompetent -
10117 Berlin, Schumannstraße 9, bei der Charité - Geschäftsführer: Rechtsanwalt Hartmut Riehn
Telefon: 030-20 62 38 28 — Fax: 030-20 62 38 29 Email: info@hochschulrecht-akademie.de
siehe auch: www.studienplatz-recht.de
In Abstimmung mit der Charité – Universitätsmedizin Berlin (CUB) hat Herr Rechtsanwalt Hartmut Riehn, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D., am 1. Januar 2009 die Deutsche Akademie für Hochschulrecht (DAHR) gegründet. Herr Riehn vertritt seit Februar 2007 die CUB in sämtlichen hochschulrechtlichen Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten. Außerdem berät und betreut er sie in diesem Rechtsgebiet außergerichtlich.
Im Verlauf dieser Tätigkeit entdeckten die Beteiligten, wie unerläßlich Gespräche und der Meinungsaustausch in der täglichen Praxis sind. Erst der unmittelbare persönliche Kontakt des Juristen mit dem verantwortlichen Entscheidungsträger, dem zuständigen Referenten, dem Abteilungsleiter und/ oder Sachbearbeiter bietet die Chance, fallbezogen voneinander lernend (problemorientiert) rechtlich einwandfreie Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.
Decken diese Gespräche zum Beispiel Regelungslücken und Regelungswidersprüche im Satzungswerk der Hochschule auf, können sie in Novellierungsinitiativen münden. Strategien sind zu entwickeln, um den Wildwuchs der Vorschriften zurückzuschneiden, indem sich wiederholende Regelungen in gemeinsamen, zentralen Ordnungen konzentriert werden und nur der Rest in speziellen Satzungen erfaßt wird.
Ergänzende Aufgabe des Juristen ist es, das unübersichtliche, vielfältige Regelwerk von verschiedenen Hochschulgesetzen, Verordnungen, Erlassen, Richtlinien und eigenen Ordnungen umfassend zu sichten und zu verknüpfen. Schließlich hat er die bundesweite einschlägige Rechtsprechung der Verwaltungs – und Verfassungsgerichte auszuwerten und hieraus notfalls für die Hochschule Konsequenzen zu ziehen. Letzteres ist vor allem auf dem Gebiet des Hochschulzulassungs – und Kapazitätsrechts unerläßlich. In hunderten von Entscheidungen verstecken sich Kalkulationsvorgaben, die für die Ermittlung der jeweiligen Aufnahmequote erheblich sind und in die Kapazitätsberechnungen einfließen müssen.
Aufgabe der DAHR ist es, die Gesprächssituation und den Meinungsaustausch, der auf der Ebene der einzelnen Hochschule stattfinden muß, auch zwischen den Hochschulen zu fördern. Hierfür wird eine unabhängige, praxisbezogene Plattform angeboten. Themenbezogene gebührenfreie Veranstaltungen für Mitglieder der Hochschulen sollen in Berlin in Abstimmung mit der Charité – Universitätsmedizin Berlin unter möglicher Einbindung von Vertretern der Landesministerien, der Hochschulrektorenkonferenz, der Kultusministerkonferenz, der ZVS und von Verwaltungsrichtern die Chance schaffen, gemeinsam den „verwilderten Garten“ Hochschulrecht zu jäten und zu pflegen.
DAHR